Formalitäten

Für die Nachlassangelegenheiten finden Sie die Vordrucke vom Amtsgericht Karlsruhe hier .

 

Ein Sterbefall bedeutet immer, dass bei aller Trauer auch viele Formalitäten zu erledigen sind. Diese Aufgabe können Sie getrost in unsere Hände legen.

Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag wird von uns der Sterbefall beim zuständigen Standesamt (Standesamt des Sterbeortes) angezeigt und die Sterbeurkunden werden beantragt. Dazu benötigen wir die Todesbescheinigung des Arztes, der die Leichenschau durchgeführt hat.

Zur Beurkundung muss der Personenstand des Verstorbenen nachgewiesen werden.
Im Einzelnen werden dafür folgende Personenstandsurkunden im Original benötigt:

  • Bei Ledigen: die Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: die Heiratsurkunde
  • Bei Verwitweten: die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde und das rechtsgültige Scheidungsurteil
  • Bei Ausländern: Ausweis und Personenstandsurkunden im Original und mit beglaubigter Übersetzung
  • Bei Spätaussiedlern: Personenstandsurkunden im Original und mit beglaubigter Übersetzung, Registrierschein, Einbürgerungsurkunde, Bundesvertriebenenausweis und ggf. Namenserklärung

Darüber hinaus übernehmen wir in Absprache mit Ihnen weitere Abmeldungen. Dazu sind in der Regel folgende Dokumente notwendig:

  • Krankenversicherung (Karte)
  • Renten- bzw. Pensionsunterlagen (Versicherungsnummern)
  • Lebensversicherungspolicen
  • Sterbegeldpolicen

Sollten nicht alle Dokumente auffindbar sein, helfen wir Ihnen, diese zu besorgen.