Formalitäten


Standesamt und Sterbeurkunden
Ein Sterbefall bedeutet immer, dass bei aller Trauer auch viele Formalitäten zu erledigen sind. Diese Aufgabe können Sie getrost in unsere Hände legen.
Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag wird von uns der Sterbefall beim zuständigen Standesamt (Standesamt des Sterbeortes) angezeigt und die Sterbeurkunden werden beantragt. Dazu benötigen wir die Todesbescheinigung des Arztes, der die Leichenschau durchgeführt hat.
Zur Beurkundung muss der Personenstand des Verstorbenen nachgewiesen werden.
Wichtige Dokumente
- Personenstandsurkunden
- Ausweis
- Unterlagen Krankenversicherung
- Unterlagen Rentenversicherung
- Lebensversicherungspolicen
- Sterbegeldpolicen
Zum Nachweis des Personenstandes
Im Einzelnen werden dafür folgende Personenstandsurkunden im Original benötigt:
- Bei Ledigen: die Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten: die Heiratsurkunde
- Bei Verwitweten: die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- Bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde und das rechtsgültige Scheidungsurteil
- Bei Ausländern: Ausweis und Personenstandsurkunden im Original und mit beglaubigter Übersetzung
- Bei Spätaussiedlern: Personenstandsurkunden im Original und mit beglaubigter Übersetzung, Registrierschein, Einbürgerungsurkunde, Bundesvertriebenenausweis und ggf. Namenserklärung
Zur Abmeldung der Personen
- Krankenversicherung (Karte)
- Renten- bzw. Pensionsunterlagen (Versicherungsnummern)
- Lebensversicherungspolicen
- Sterbegeldpolicen

Wir entlasten Sie
Nachdem wir die Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt abholen konnten, übernehmen wir in der Regel unmittelbar die Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung. Anschließend vereinbaren wir mit den Hinterbliebenen einen Termin zur Übergabe der Sterbeurkunden, bei dem wir die anstehenden Formalitäten im Detail erläutern. Dazu gehören Hinweise und Formulare zur Beantragung von Sterbegeld und Hinterbliebenenbezügen, der Ablauf für die Abwicklung des Nachlasses sowie eine Checkliste, die wir den Angehörigen als Orientierungshilfe für die Erledigung der Formalitäten zur Verfügung stellen.
Der digitale Abmeldeservice
Nachlassangelegenheiten - Wichtiges auf einen Blick
Zuständigkeit des Nachlassgerichts Zuständig für die Bearbeitung von Erbsachen ist in der Regel das Amtsgericht des letzten Wohnorts des Verstorbenen. Es übernimmt bei Bedarf die Prüfung und Bearbeitung aller nachlassrechtlichen Angelegenheiten. Die Abwicklung über das Nachlassgericht ist nicht grundsätzlich erforderlich. Vielmehr können Erben auch privat untereinander die Erbfolge und den Nachlass regeln. Allerdings ist es in bestimmten Fällen erforderlich, dass das Nachlassgericht aktiv wird:
Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen Befinden sich Testamente oder Erbverträge in besonderer amtlicher Verwahrung beim Nachlassgericht, werden diese von Amts wegen eröffnet. Das bedeutet, dass das Gericht die betreffenden Dokumente öffnet und den Erben mitteilt, welche Verfügungen des Verstorbenen vorliegen.
Erbschein Auf Antrag kann das Nachlassgericht einen Erbschein ausstellen, der die Erben offiziell ausweist und ihre Rechte am Nachlass belegt. Dieses Verfahren ist kostenpflichtig. Daher sollten Sie vor Beantragung eines Erbscheins sorgfältig prüfen, ob dieser tatsächlich notwendig ist.
Privatschriftliche Testamente Wenn der Verstorbene ein privatschriftliches Testament hinterlassen hat, muss dieses unverzüglich beim Nachlassgericht eingereicht werden, damit es von Amts wegen eröffnet wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass der letzte Wille des Verstorbenen rechtlich anerkannt wird.
Erbausschlagung Wenn ein Erbe den Nachlass ablehnen möchte, kann er dies durch eine Erbausschlagung erklären. Das Nachlassgericht nimmt die Erbausschlagung entgegen und leitet die entsprechenden rechtlichen Schritte ein. Auf Anfrage stellt das Nachlassgericht zudem ein Informationsblatt zur Erbausschlagung zur Verfügung.
Formulare und weitere Informationen Für weiterführende Informationen und zur Beantragung eines Erbscheins können Sie auf der ↪ Website des Amtsgerichts Karlsruhe diverse Infoblätter sowie den Antrag für den Erbschein herunterladen.