Formalitäten
Standesamt und Sterbeurkunden
Ein Sterbefall bedeutet immer, dass bei aller Trauer auch viele Formalitäten zu erledigen sind. Diese Aufgabe können Sie getrost in unsere Hände legen.
Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag wird von uns der Sterbefall beim zuständigen Standesamt (Standesamt des Sterbeortes) angezeigt und die Sterbeurkunden werden beantragt. Dazu benötigen wir die Todesbescheinigung des Arztes, der die Leichenschau durchgeführt hat.
Zur Beurkundung muss der Personenstand des Verstorbenen nachgewiesen werden.
Wichtige Dokumente
- Personenstandsurkunden
- Ausweis
- Unterlagen Krankenversicherung
- Unterlagen Rentenversicherung
- Lebensversicherungspolicen
- Sterbegeldpolicen
Zum Nachweis des Personenstandes
Im Einzelnen werden dafür folgende Personenstandsurkunden im Original benötigt:
- Bei Ledigen: die Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten: die Heiratsurkunde
- Bei Verwitweten: die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- Bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde und das rechtsgültige Scheidungsurteil
- Bei Ausländern: Ausweis und Personenstandsurkunden im Original und mit beglaubigter Übersetzung
- Bei Spätaussiedlern: Personenstandsurkunden im Original und mit beglaubigter Übersetzung, Registrierschein, Einbürgerungsurkunde, Bundesvertriebenenausweis und ggf. Namenserklärung
Zur Abmeldung der Personen
- Krankenversicherung (Karte)
- Renten- bzw. Pensionsunterlagen (Versicherungsnummern)
- Lebensversicherungspolicen
- Sterbegeldpolicen
Wir entlasten Sie
Nachdem wir die Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt abholen konnten, übernehmen wir in der Regel unmittelbar die Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung. Anschließend vereinbaren wir mit den Hinterbliebenen einen Termin zur Übergabe der Sterbeurkunden, bei dem wir die anstehenden Formalitäten im Detail erläutern. Dazu gehören Hinweise und Formulare zur Beantragung von Sterbegeld und Hinterbliebenenbezügen, der Ablauf für die Abwicklung des Nachlasses sowie eine Checkliste, die wir den Angehörigen als Orientierungshilfe für die Erledigung der Formalitäten zur Verfügung stellen.