Alternative Naturbestattungen
Die Naturbestattung ist eine allgemeine Bezeichnung für verschiedene Bestattungsorte in der freien Natur. So zählen zum Beispiel die Seebestattung, die Baumbestattung ↪, die Wiesenbestattung oder die Flussbestattung zu den Naturbestattungen. Die Beisetzung in der Natur setzt eine Feuerbestattung, also eine Kremierung des Verstorbenen voraus. Eine Bestattungsverfügung, in der der Wille zu der Bestattungsart deutlich gemacht wird, ist für alle Formen der Naturbestattung sinnvoll.
Seebestattung
Wiesenbestattung
Bergbachbestattung
Flussbestattung
Die Asche wird in eine wasserlösliche Urne gegeben und dann in einem Gewässer beigesetzt. Da Flussbestattungen aufgrund der in Deutschland vorliegenden Friedhofspflicht nur im Ausland durchgeführt werden dürfen, sollte beim Wunsch nach dieser Bestattungsart schon frühzeitig vorgesorgt werden. Besonders empfiehlt sich daher eine Bestattungsverfügung, in der der eigene Wille nach einer Flussbestattung explizit festgehalten wird. In der Schweiz sind Flussbestattungen erlaubt. Seit einiger Zeit sind auch in der Donau Flussbestattungen genehmigt.
Eine Variante der Flussbestattung ähnelt dem Ablauf, der auch bei Seebestattungen auf dem Meer durchgeführt wird. Dabei wird die Urne auf ein Schiff gebracht. Das Schiff fährt dann zur Mitte des Flusses, wo der Kapitän die wasserlösliche Urne dem Wasser übergibt. Anschließend wird die Schiffsglocke geschlagen und eine Runde um die Beisetzungsstelle gefahren. Bei dieser Zeremonie können je nach Schiffsgröße bis zu 120 Personen dabei sein.
Luftbestattung
Von einer Luftbestattung wird in der Regel gesprochen, wenn die Asche des Verstorbenen in der Luft verstreut wird. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, wie dies geschehen kann. Die Asche kann aus einem Heißluftballon, einem Flugzeug oder einem Hubschrauber ausgestreut werden. Ein Heißluftballon eignet sich besonders gut für die Luftbestattung, da bei der Verstreuung der Asche der Ballon in Stille schwebt. Angehörige können auf Wunsch an der Bestattungszeremonie teilnehmen.
Die Zahl der Teilnehmer ist bei der Luftbestattung jedoch beschränkt, da nur eine gewisse Anzahl an Angehörigen auf den Flug mitgenommen werden kann. So sind gerade bei einer Luftbestattung mittels Heißluftballon in der Regel nur maximal vier weitere Personen bei der Trauerfeier in der Luft erlaubt. Die Luftbestattung ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Aufgrund der gegebenen Friedhofspflicht ist diese Bestattung nur in einigen anderen Ländern möglich. Die Asche darf jedoch auch dort nur über bestimmten Gebieten verstreut werden.