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Was man sagen darf

Sprechen wir nach der Trauerfeier mit der Familie oder Freunden des Verstorbenen, hören wir häufig die Aussage: „Der Abschied war schön – also: wenn man das sagen darf.“ – Das darf man!

Dass die Angehörigen den Abschied als schön bezeichnen, ist ein Zeichen dafür, wie tiefgreifend die Bedeutung einer Trauerfeier ist, die im Einklang mit den Wünschen des Verstorbenen und der Familie gestaltet wird, und nicht nur von Traurigkeit, sondern auch von Dankbarkeit und Liebe geprägt ist.
Der Satz: „Wenn man das sagen darf“ spiegelt eine Unsicherheit wider, wenn es darum geht, positive Gefühle im Kontext von Tod und Trauer auszudrücken. Doch „schön“ bedeutet nicht, dass der Tod selbst schön ist. Es stellt keinen Widerspruch dar, wenn das Wort „schön“ geäußert wird, obwohl im gleichen Moment der Schmerz erdrückend ist.

Denn „schön“ heißt in diesem Moment so viel wie: „Der Abschied ist in Liebe geschehen“, „die Gestaltung hat dem Verstorbenen entsprochen“ oder „sich gemeinsam zu verabschieden hat mir Kraft gegeben, um nach vorne zu schauen“.
„Es war schön“ – das darf man sagen. Denn es ist eine kleine, aber bedeutungsvolle Bestätigung dafür, dass der Schmerz des Verlustes nicht in einem leeren Raum verhallt, sondern in einem Moment der Verbindung, der Erinnerung und Würde verankert wurde.