Häufig werden wir gefragt, ob es Vorgaben gibt an welchen Bestatter man sich im Ernstfall wenden soll. In der Wahl des Bestatters sind sie völlig frei. Unabhängig von Bestattungsart, Sterbeort oder dem Friedhof, auf dem die verstorbene Person beigesetzt werden soll. Auch ein regionales Aufteilungsprinzip nach Stadtteilen oder einem Einzugsgebiet gibt es nicht. Welchen Bestatter Sie beauftragen, ist allein Ihre Entscheidung, bei der Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen von einer hilfreichen Betreuung im Vordergrund stehen sollten.
Denn mit einem Bestatter geht man ein Vertrauensverhältnis ein. Oft kommen wir zum Gespräch zu den Angehörigen nach Hause und sitzen gemeinsam am Küchentisch, sprechen über sensible Themen, wie die Wünsche des Verstorbenen oder finanzielle Anliegen. Wir erleben die Familien in einer Ausnahmesituation und schließlich nehmen wir den Verstorbenen in unsere Obhut. Uns ist bewusst, dass wir in diesem Moment in einen sehr privaten Bereich gelassen werden und wir gehen verantwortungsbewusst und sensibel damit um.
März 2024